Du möchtest Dich nebenberuflich in der Wellnessbranche selbständig machen?

Das kannst Du mit vier einfachen Schritten erreichen:
1. Nutze ein oder mehrere NIKKEN-Produkte
2. Finde heraus, was Dich an ihnen begeistert
3. Empfehle sie weiter an Kunden
4. Finde einige Menschen, die das Gleiche tun wollen wie Du
Nachdem Du Dich bei NIKKEN registriert hast, kannst Du alle Produkte zum Einkaufspreis erhalten und sie mit einem Aufschlag zum Verkaufspreis verkaufen. Außerdem hast Du die Möglichkeit mit anderen Partnern zusammen ein Geschäft aufzubauen und ein passives Einkommen zu erhalten. Sinvoll ist hier, einige Produkte selbst zu nutzen und zum Zeigen / Erklären zu haben.
Hierzu hat NIKKEN spezielle Packs entwickelt.
Schreibe uns bitte jederzeit über das Formular. Wir klären gerne alle Fragen und sind für Dich da.
Wir/NIKKEN geben Dir alles zur Hand was Du dafür benötigst.

Einfache Schritte zu Deinem Nebenverdienst in der Wellness-Branche.

Was machen wir / NIKKEN für Dich?

Wir/NIKKEN geben Dir alles zur Hand was Du dafür benötigst.
Du erhältst Deinen eigenen Online Shop in dem Kunden einkaufen können, Du erhältst Marketingmaterialien, NIKKEN kümmert sich um die Zahlungsabwicklung, das Versenden, die Auszahlung Deiner Provision, die digitale Verwaltung Deiner Partner und ist mit dem deutsch- und mehrsprachigen Büro immer für Dich da. Neben der Logistik, ist NIKKEN aber auch stetig in der Entwicklung neuer Produkte.
Außerdem kannst Du von unserer NIKKEN-Vertriebserfahrung, seit 1999, profitieren. Wir unterstützen Dich und Deine neuen Partner direkt.

Jetzt NIKKEN Berater werden

Über den unten stehenden Link gelangst Du direkt zu NIKKEN und kannst Dich dort gegen eine Gebühr iHv € 90,- als neuer, unabhängiger Berater eintragen.

Dein erster Schritt auf Deinem Weg mit NIKKEN in der Wellnessbranche.

Oder kontaktiere uns jetzt, wenn Du noch Fragen hast.

Gerne beantworten wir Dir alle Deine Fragen und begleiten Dich auf dem Weg mit NIKKEN.

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Um mit NIKKEN erfolgreich zu sein musst Du dizipliniert arbeiten – von alleine kommt auch hier nichts.

Oder in Juristendeutsch: „Gründer oder Mitglieder eines Handelssystems handeln rechtswidrig, wenn sie jemanden zu einer Zahlung bewegen, indem sie Vorteile für die Anwerbung anderer für das System in Aussicht stellen. Lassen Sie sich nicht von der Behauptung täuschen, ein hohes Einkommen sei leicht zu erzielen.“

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